Internationale Abteilung Nordamerika

Die Vereinigten Staaten von Amerika gelten als das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Es ist ein verfassungsgemäß verbrieftes Recht in den USA, dass jeder Einzelne die Möglichkeit haben soll, sein persönliches Glück verfolgen zu können. Weltbekannte US-Konzerne haben mit einer Erfindung in einer Garage im Hinterhof begonnen. Für deutsche und europäische Unternehmer sind die USA allein schon aufgrund ihrer enormen Wirtschaftskraft einer der wichtigsten Wirtschaftspartner weltweit. Wer aber in den USA unternehmerisch tätig werden möchte, benötigt neben nicht unbeträchtlichen finanziellen Mitteln auch ein besonderes Verständnis des dortigen Rechtssystems. Das US-Patentrecht unterscheidet sich nach wie vor sehr deutlich vom europäischen Recht. Seit Mitte der 90er Jahre, als durch die TRIPS-Bestimmungen ein Harmonisierungstrend in Gang gesetzt wurde, ist in den USA das Patentrecht mehrfach revidiert worden. Seither erfolgt z. B. eine Veröffentlichung einer Patentanmeldung und es gibt eine 20-jährige Laufzeit, ein zweiseitiges Verfahren zur Überprüfung erteilter Patente, eine Änderung des Neuheitsbegriffes und vieles mehr. Daneben existieren aber nach wie vor spezielle Besonderheiten des US-Patentrechts, wie etwa die „duty of disclosure“ im Erteilungsverfahren, das „first to invent“-Prinzip oder etwa eine „grace period“. Anders als in Europa wird in den USA auch keine Technizität der Erfindung gefordert, so dass dort grundsätzlich auch Geschäftsmethoden patentiert werden können.

Unsere Kanzlei ist seit ihrer Gründung in den USA aktiv. Seither haben wir unser Netzwerk an renommierten Kanzleien in den USA stetig erweitert und verbessert. Daher stehen uns sowohl für den so genannten Prosecution-Bereich, d.h. für die Anmeldung von Schutzrechten bis zu deren Eintragung, als auch für den Litigation-Bereich, d.h. für die Durchsetzung von Schutzrechten vor den jeweiligen Gerichten, je nach technischem Gebiet spezialisierte, qualitativ hochwertige US-Kanzleien zur Verfügung. Die seit Jahrzehnten erfolgreiche und nachhaltige Zusammenarbeit mit diesen US-Kanzleien kommt unseren Mandanten zugute.

Unser Dienstleistungsspektrum für den nordamerikanischen Raum erstreckt sich auf alle Bereiche des Patent-, Design- und Markenschutzes sowie auf die Anfertigung von technischen oder juristischen Übersetzungen aus der bzw. in die englische Sprache. Eine Spezialität unseres Dienstleistungsspektrums beinhaltet das Ausarbeiten von Patentanmeldungen im so genannten US-Style, das heißt unter Berücksichtigung der Formvorschriften und rechtlichen Gepflogenheiten des US-Patentsystems.

Unsere Nordamerika-Abteilung beantworten Ihnen gerne sämtliche Fragen: Oliver Hassa, Dr. Christoph Hecht, Wolfgang Sandmann, Franz Stangl

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