Patent-, Design- und Markenanmeldungen

Wir führen für Sie Patent-, Design- und Markenanmeldungen durch. Basierend auf den uns von den Erfindern zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere einer gemäß dem Arbeitnehmererfinderrecht gemachten Erfindungsmeldung formulieren wir in enger Zusammenarbeit mit den Erfindern eine Patentanmeldung in englischer oder deutscher Sprache. Die Formulierung der Patentansprüche erfordert dabei besondere Sorgfalt, da diese den rechtlichen Schutzbereich des späteren Patents bestimmen. Sobald die fertiggestellte Patentanmeldung von den Erfindern gesichtet und freigegeben worden ist, reichen wir die Patentanmeldung beim Deutschen oder Europäischen Patentamt in elektronischer Form ein. Im Vorfeld der Ausarbeitung der Patentanmeldung kann in einer Recherche geprüft werden, ob der relevante Stand der Technik vorliegt und inwieweit sich der erfindungsgemäße Gegenstand hiervon abgrenzen lässt. Die eingereichte Patentanmeldung wird vom Patentamt dahingehend sachlich geprüft, ob die materiell-rechtlichen Schutzvoraussetzungen, nämlich das Vorliegen einer technischen Erfindung, Neuheit und erfinderische Tätigkeit gegenüber dem Stand der Technik sowie die gewerbliche Anwendbarkeit, erfüllt sind.

Als Designs lassen sich zwei- oder dreidimensionale Gegenstände schützen, die den Formen- und/oder den Farbensinn des Menschen ansprechen. Wir erstellen eine fotografische oder sonstige grafische Darstellung des betreffenden Gegenstandes und reichen eine deutsche oder europäische Designanmeldung mit einem Erteilungsantrag elektronisch beim Amt ein. Hierzu sollte der zu schützende Gegenstand aus verschiedenen Richtungen – jedoch ohne Beiwerk und vor neutralem Hintergrund – fotografiert werden. Wichtig ist hierbei, dass alle Merkmale, für die Schutz beansprucht wird, deutlich erkennbar sind. Verschiedene Ausführungsvarianten des Gegenstandes lassen sich in einer Sammelanmeldung schützen. Nach Durchführung einer Formalprüfung wird das angemeldete Design durch das Amt in einem Register eingetragen und bekanntgemacht. Das Amt prüft nicht, ob das angemeldete Design tatsächlich die sachlichen Schutzvoraussetzungen wie Neuheit und Eigenart erfüllt. Diese Voraussetzungen werden erst im Streitfall durch die Zivilgerichte oder im Rahmen eines Nichtigkeitsverfahrens geprüft.

Wenn Sie eine deutsche oder europäische Marke/Unternehmenskennzeichen anmelden möchten, übernehmen wir für Sie gerne sämtliche dafür notwendigen Schritte. Alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, können Sie durch eine Markenanmeldung schützen. Marken können aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, dreidimensionalen Gegenständen oder sogar aus akustischen Signalen bestehen. Dementsprechend unterscheidet man Wortmarken, Bildmarken, dreidimensionale Marken und Hörmarken. Bevor wir die Marke mit den entsprechenden Formularen beim Amt anmelden, erstellen wir für Sie ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, das den bestmöglichen Schutz für die von Ihnen angebotenen Produkte und Dienstleistungen bietet. Das Amt prüft, ob die angemeldete Marke wegen absoluter Schutzhindernisse von der Eintragung ausgeschlossen ist. Ledigtlich Angaben, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen nur beschreiben, können nicht registriert werden. Im Anmeldeverfahren wird vom Amt jedoch nicht geprüft, ob ältere Marken- bzw. Kennzeichenrechte Dritter der Eintragung entgegenstehen. Entspricht die Anmeldung den gesetzlichen Anforderungen und liegt kein Eintragungshindernis vor, trägt das Amt die Marke in das Register ein. Die Eintragung wird im Markenblatt veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung der Eintragung haben Inhaber von älteren Marken die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Eintragung der Marke einzulegen.