Übersetzungen

In vielen Fällen ist es notwendig, Patentanmeldungen oder Patentschriften in andere Sprachen zu übersetzen. Bei Nachanmeldungen im Ausland ist es meist unabdingbar, den Text der ursprünglichen prioritätsbegründenden deutschen oder europäischen Erstanmeldung in eine zulässige Amtssprache der jeweiligen Patentbehörde zu übersetzen. In gleicher Weise müssen internationale Patentanmeldungen, die auch für Deutschland Patentschutz erzielen wollen, ins Deutsche übersetzt werden.

Wir fertigen für Sie Übersetzungen in allen technischen Gebieten an.

Die Qualität der angefertigten Übersetzung, insbesondere der Übersetzung der Patentansprüche, spielt dabei für die Erlangung eines Patents im Zuge des Erteilungsverfahrens vor dem Patentamt sowie für die spätere rechtliche Durchsetzung des Patents vor den Zivilgerichten eine entscheidende Rolle. Die Übersetzungen werden daher von technisch versierten Spezialisten angefertigt und von einem Patentanwalt kontrolliert.

Wir fertigen Übersetzungen in folgende Sprachen an:

  • Deutsch – Englisch; Englisch – Deutsch
  • Deutsch – Englisch – Französisch
  • Deutsch – Englisch – Japanisch
  • Deutsch – Englisch – Chinesisch
  • Deutsch – Englisch – Koreanisch
  • Deutsch – Englisch – Russisch
  • Deutsch – Englisch – Rumänisch
  • Deutsch – Englisch – Italienisch