Umschreibungen

Gewerbliche Schutzrechte sind absolute Rechte, welche zugunsten Einzelner oder Mehrerer registriert sind. Hinsichtlich dieser registrierten Inhaber sind im Rechtsverkehr oftmals Änderungen in dem entsprechenden Register notwendig. So kommt es oftmals zur Übertragung von eingetragenen Rechten auf neue Inhaber, zu Veränderungen beim Inhaber selbst, sei es durch Namensänderung oder Adressänderungen, oder zur Veränderung durch die Übernahme eines Unternehmens oder bei Rechtsnachfolge bei Umwandlung eines Unternehmens.

Der neue Inhaber, aber auch der bisherige Inhaber eines Schutzrechts sollte stets darauf achten, dass die Inhaberschaft im Register zeitnah umgeschrieben wird und daher das Register den richtigen Inhaber des betreffenden Schutzrechts angibt. Das Register dient als Indiz für die Inhaberschaft und kann daher unmittelbar Auswirkungen auf die Beweislage hinsichtlich der Rechte und Pflichten aus einem Schutzrecht haben.

Um diese rechtlichen Nachteile eines fehlerhaft in das Register eingetragenen Schutzrechts zu vermeiden, führen wir gerne eine Umschreibung oder Korrektur von Registereintragungen – auch kurzfristig – unter Hinweis auf die notwendigen Unterlagen für Sie durch.