Designs

Für Design wurde in Deutschland früher der Begriff „Geschmacksmuster“ verwendet. Inzwischen hat der Gesetzgeber diese Begrifflichkeit aufgegeben und spricht von Designrechten.

Ein Designrecht ist ein Schutzrecht, das seinem Inhaber für eine begrenzte Zeitdauer einen Schutz für ästhetische zwei- oder dreidimensionale Gestaltungen eines Erzeugnisses im Gesamten oder in Teilen verleiht. Die geschützte Erscheinungsform kennzeichnet sich durch die Konturen, Linien, Farben, Oberflächenstrukturen, Materialien oder dekorative Elemente des Erzeugnisses. Die maximale Schutzdauer eines Designs beträgt 25 Jahre.

Designrechte sind ungeprüfte Schutzrechte. Dies bedeutet, dass das Amt lediglich die formalen Anforderungen einer Designanmeldung prüft. Dennoch kann man bei der Anmeldung eines Designs eine Vielzahl von Fehlern begehen. Entscheidend bei der Anmeldung von Designs ist dabei die Ausgestaltung der beim Amt eingereichten Abbildungen, da diese allein den Schutzumfang des resultierenden Designrechts definieren.

Unsere umfassende Erfahrung in der Durchführung von Anmeldeverfahren sowie bei der Verteidigung und Durchsetzung von eingetragenen und nicht eingetragenen Designrechten kommt bei der Beratung und Vorbereitung von Designanmeldungen zum Tragen. Designanmeldungen sollten von Fachanwälten getätigt werden, die auch über Erfahrung bei der späteren Durchsetzung von Designschutzrechten verfügen und somit bereits vor der Anmeldung eines Designs Fehler vermeiden, die in einem späteren Rechtsstreit nicht mehr zu korrigieren sind.

Der Schutz von Designs ist im Rahmen von deutschen Designanmeldungen oder Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen (im gesamten Gebiet der Europäischen Union) möglich. Auch Anmeldungen als internationale Registrierungen und nationale Anmeldungen weltweit sind über unser internationales Netzwerk kurzfristig möglich.

Das Löschungsverfahren bietet ein Instrument, um ein eingetragenes Design eines Wettbewerbers anzugreifen und zu beseitigen. Die erfolgreiche Verteidigung Ihrer Rechte im Rahmen von Streitverfahren und Widerklagen wird durch unsere Rechtsanwälte gefördert, die in zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen die dafür erforderliche Expertise gesammelt haben.

Notwendige Recherchen hinsichtlich der Neuheit und Eigenart eigener geplanter Designanmeldungen oder fremder Designs mit dem Ziel einer Löschung werden ebenfalls durch unsere Kanzlei zur Vorbereitung einer Designanmeldung oder eines Löschungsverfahrens durchgeführt. Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch die regelmäßige Überwachung von Neuanmeldungen Ihrer Mitbewerber oder die Überwachung von Produktbereichen hinsichtlich eingetragener Designs an.

Das Designrecht bietet Ihnen im Übrigen auch die Möglichkeit, Grenzbeschlagnahmeverfahren und gegebenenfalls damit im Zusammenhang stehende Strafverfahren gegen Verletzer Ihres Designs einzuleiten.

In Sachen Design- und Geschmacksmusterrechten können unsere Patent- und Rechtsanwälte Sie fachlich kompetent in allen Verfahren vor den Patentbehörden, Patentgerichten und den Zivilgerichten vertreten.

Näherer Informationen auch zum Thema Grenzbeschlagnahme.

Franz Stangl | Partner und Rechtsanwalt
Ralf Peckmann | Partner und Patentanwalt