Marken / Unternehmenskennzeichen

Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes stellt das Markenrecht das langlebigste Schutzrecht dar. Eine benutzte eingetragene Marke kann durch regelmäßige Verlängerung grundsätzlich eine unendliche Laufzeit erreichen.

Schon deshalb stellen Markenrechte regelmäßig das zentrale Schutzrecht für den Marketingbereich dar. Die Marke ist die Kennzeichnung eines Produkts, d.h. einer Ware oder Dienstleistung, mit dem ein Unternehmen seinen Kunden gegenübertritt. Die Marke dient dabei zur Abgrenzung gegenüber Konkurrenzprodukten und zur Wiedererkennung auf dem Markt. Die Marke transportiert das Image eines Produkts und stellt bei kommerziell erfolgreichen Waren und Dienstleistungen oftmals einen wesentlichen Wert für das Unternehmen auf dem Markt dar.

Wir leiten Anmeldeverfahren von nationalen Marken sowie Gemeinschaftsmarken (gesamtes Gebiet der Europäischen Union) und internationalen Registrierungen nach dem Madrider Markenabkommen (MMA) und dem Madrider Protokoll (MP) für unsere Mandanten auch innerhalb kürzester Zeit ein. Dabei können wir bei der Anmeldung und Verteidigung dieser Rechte weltweit auf ein engmaschiges internationales Netzwerk von zuverlässigen Experten zurückgreifen. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch regelmäßig in Widerspruchs- / Löschungsverfahren.

Unsere Expertise umfasst neben der Kenntnis und der Erfahrung im Anmelde-, Widerspruchs-, und Löschungsverfahren vor den Ämtern auch die Durchsetzung von Ansprüchen im Zuge von Markenverletzungsverfahren. Hierbei können wir durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte im Rahmen von Berechtigungsanfragen, Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Klageverfahren jeweils eine individuelle Strategie für Sie entwickeln. Unsere Rechtsanwälte vertreten Sie dabei in allen gerichtlichen Auseinandersetzungen vor den deutschen Land- und Oberlandesgerichten.

Im Falle von Markenauseinandersetzungen begleiten Sie unsere Anwälte zudem federführend bei der außergerichtlichen bzw. außeramtlichen Streitbeilegung durch das Aushandeln von Vergleichen, wie z.B. Koexistenzvereinbarungen.

Wir bieten des Weiteren Markenrecherchen vor einer Markenanmeldung und/oder vor Inbenutzungsnahme einer Marke zur Vermeidung von Kennzeichenkonflikten in unterschiedlichen Intensitätsstufen und für unterschiedliche Regionen an.

Auch alle Fragen des Internet-Domainrechts, welches eng mit dem Marken- und Wettbewerbsrecht / Kartellrecht verbunden ist, gehören zum Fachgebiet unserer Anwälte. Die Durchsetzung Ihrer Markenrechte können wir Ihnen darüber hinaus auch durch das Einleiten von Grenzbeschlagnahmen bis hin zur Rechtsverfolgung im Rahmen von Strafverfahren für Sie aufgrund der ständigen Betreuung in solchen Fällen durch unsere Anwälte sicherstellen.

Schließlich führen wir auch die Überwachung von Schutzrechtsverlängerungen sowie die Einzahlung der Überwachungen / Tax weltweit für Sie durch.

Durch unsere langjährige Erfahrung nicht nur bei Anmeldeverfahren, sondern auch im Bereich der Verteidigung von Kennzeichenrechten sowie deren Durchsetzung im Verletzungsverfahren, bieten wir Ihnen somit nicht nur eine punktuelle, sondern auch eine umfassende Beratung und Betreuung im Markenrecht.

Franz Stangl | Partner und Rechtsanwalt
Ralf Peckmann | Partner und Patentanwalt